AGB und Hausordnung

Benutzungsordnung

1 Buchungen von Jahresabonnements haben immer absoluten Vorrang. Das Licht wird nur im Winter ab 16.00 Uhr ( 2 Lichtreihen ) zugeschaltet, ansonsten kann, bei Bedarf, über die Münzautomaten eingeschaltet (1 Euromünze = 2 Lichtreihen, 50 Cent Münze = 1 Lichtreihe) werden.

2 Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt und die Platzmiete gezahlt ist. Wer nicht fristgerecht die Platzmiete gezahlt hat, kann ohne Kündigung von der Verwaltung ausgeschlossen werden. Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben vorbehalten.

3 Die Platzmiete ist mit Bestätigung der Reservierung ( Rechnung ) fällig. Die Miete ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Platz zur gemieteten Zeit benutzt wird. Wenn die Benutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt ( Krieg, Naturkatastrophen und Pandemien ) entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Platzmiete.

4 Nicht benutzte Platzstunden stehen der Hallenleitung zur kurzfristigen weiteren Vermietung zur Verfügung, ohne Anspruch auf Erstattung der gezahlten Platzmiete. Ein fester Anspruch auf den festgelegten Platz kann von der Verwaltung jederzeit geändert werden.

5 Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlageuhren. Die Spielzeit, je Platz und Stunde, beträgt 60 (sechzig) Minuten entsprechend der jeweils vollen Uhrzeit. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert frei zu machen. Es ist nicht gestattet auf einem freigebliebenen Platz, ohne Genehmigung durch den Verwalter, zu spielen.

6 Das Spielen ist nur in Tenniskleidung, sowie Trainingsanzügen gemäß den DTB bzw. ITF Regeln, gestattet. Alle Spielplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die eine helle und profillose Sohle haben, betreten werden.

7 In der Halle darf nicht geraucht, getrunken ( ausgenommen Mineralwasser ) oder gegessen werden. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird. Für Schäden haftet der Mieter.

8 Auf dem Gelände der Anlage ist jede Verkaufstätigkeit untersagt.

9 Tennisunterricht durch Tennislehrer, die nicht der hauseigenen Tennisschule angehören, ist verboten. Ebenfalls ist es untersagt den Platz mit mehr als 12 ( zwölf ) Tennisbällen, ohne Genehmigung durch den Verwalter, zu betreten.

10 Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu benutzen. Die Benutzer der Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden ausschließlich haftbar, sofern die Schäden nicht nachweisbar ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Besuchern und Benutzern der Tennisanlagen für Unfälle, Verluste und Personen-, Sach-, sowie Vermögensschäden jeder Art innen- und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht daher insbesondere keine Haftung für Verletzungen der Spieler, Verluste an Kleidung und Wertgegenständen, Beschädigung von Kleidung und PKW´s.

11 Tiere dürfen nicht in die Anlage, sowie Nebengebäude, das heißt auch nicht ins Restaurant mitgenommen werden.

12 Die technischen Anlagen, wie Heizung etc., werden nur vom Verwalter bedient.

13 Es ist streng untersagt, während des regulären Spielbetriebes sich im Zuschauergang aufzuhalten. Ausnahme sind offizielle Turniertage und Tennisnächte.

14 Die Verletzung der Benutzungsordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung die Saisonmiete zu zahlen, zur Folge.

15 Benutzungsordnung wird mit dem Abschluss einer Platzmiete anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich auch jeder Besucher der Regelungen dieser Benutzerordnung.

16 Mit Zustellung der Rechnung / Bestätigung gilt die Buchung als angenommen. Die Buchung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn bis zum 15. Februar von einer der Parteien keine schriftliche Kündigung vorliegt, grundsätzlich gilt nur die Schriftform, mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

17 Die Rechnung ist jeweils 14 Tage vor Saisonbeginn zu entrichten. Mahngebühren betragen 5 plus Zinsen.

Die Preisliste wird bis zum 31. Januar jeweils durch Aushang bekannt gegeben.

Änderungen vorbehalten

Amtsgericht Moers

Gerichtsstand Kleve

HRB 5324

Saison 2025 / 2026

Stand Januar 2025

Tennis Park Moers GmbH

Geschäftsführer Gabriele Wollnik

Steuer Nr. : 1195/0440/51

IN DER HALLE SIND NUR TENNISSCHUHE MIT EINER GLATTEN; HELLEN SOHLE ERLAUBT!!!